Sonntag, 4. November 2018

Scheinwerfer korrekt einstellen!

Nachdem die Uhren an der Reihe waren, ist es jetzt vielleicht auch an der Zeit seinen Scheinwerfer zurückzustellen. Gerne wird insbesondere zur Urlaubszeit darauf hingewiesen, die Scheinwerfer zwecks Blendungsfreiheit anderer Verkehrsteilnehmer bei höherer Zuladung oder im Soziusbetrieb korrekt einzustellen. Doch wird anschließend auch der „Normalzustand“ wiederhergestellt? Gerade jetzt im Herbst, also der dunkleren Jahreszeit, ist es wichtig, die Scheinwerfer für eine optimale Ausleuchtung eingestellt zu haben. Unabhängig von der „Beladungseinstellung“ sollte der Scheinwerfer auf jeden Fall so eingestellt sein, dass der Gegenverkehr nicht geblendet wird!

Neuere Motorräder verfügen teilweise über automatische Leuchtweiten-Regulierungen, so dass eine eigene Überprüfung hier nicht notwendig ist. Wer solche Assistenz nicht an Bord hat, kann das selbst erledigen. Aber wie?

Benötigt werden dafür ein Bandmaß oder Gliedermaßstab („Zollstock“), Kreide oder Kreppband und eine zweite Person (Helfer). Das Motorrad wird nun auf ebenem Untergrund im rechten Winkel so vor eine Wand gestellt, dass der Abstand zwischen Scheinwerferglas und Wand exakt fünf Meter beträgt. Mit der Kreide oder dem Kreppband wird nun die verlängerte Längsachse des Motorrads senkrecht (vertikale blaue Linie in Skizze) an der Wand markiert. Bevor jetzt die Scheinwerferhöhe gemessen wird, sollte sich der Fahrer auf das Motorrad setzen (bei der Scheinwerfer-Einstellung für den Soziusbetrieb etc. ist an dieser Stelle die jeweilige Zuladung auf dem Motorrad mit von der Partie). Der Helfer misst jetzt die Höhe vom Boden bis zur Scheinwerfermitte und markiert an der Wand auf dieser Höhe einen Querstrich (horizontale orangefarbene Linie in Skizze). Genau fünf Zentimeter unter dieser Horizontalen wird parallel eine zweite Linie markiert (grüne Linie in Skizze). Jetzt wird überprüft … Die Hell-Dunkel-Grenze des an der Wand auftreffenden Scheinwerferlichts sollte genau auf der unteren Linie liegen. Ist dies nicht der Fall, muss der Scheinwerfer neu eingestellt werden (siehe Bedienungsanleitung). Bei dieser Gelegenheit bitte auch gleich das Fernlicht überprüfen. Hier sollte der hellste Punkt an der Wand genau im Schnittpunkt der vertikalen und oberen horizontalen Linie liegen.

Tipp: Eine Wand in einer (Tief-) Garage leistet dabei gute Dienste!

Das Prozedere klingt aufwändig, dauert aber nicht lange und ist gut investierte Zeit mit Blick auf die Verkehrssicherheit, denn oftmals sind es Kleinigkeiten, die kritische Situationen im Straßenverkehr bedingen. Selbstverständlich kann man auch zur Werkstatt um die Ecke fahren und das Ganze den Fachleuten überlassen. Neben der (sofern notwendigen) Leuchtweitenregulierung sollte die Funktionsprüfung der gesamten Lichtanlage für jede Fahrerin und jeden Fahrer zum regelmäßigen Standard-Check gehören (also auch Blinker, Rücklicht, Bremslicht und Kennzeichenbeleuchtung).

Quelle:

ifz-Team

Montag, 30. Juli 2018

DR/ BIG Handwäsche?

5 Minuten für Ihre Sicherheit
 
Über zwei Drittel der bislang 3.600 Befragten Motorradfahrerinnen und – fahrer in Deutschland geben an, in regelmäßigen Abständen bzw. gelegentlich ihr Motorrad hinsichtlich sicherheitsrelevanter Dinge zu prüfen. Knapp ein Drittel tut dies vor jeder Fahrt. Dies ist eines der vorläufigen Ergebnisse aus der laufenden Online-Umfrage des ifz unter www.ifz.de. Glücklicherweise sind es nur 0,3 Prozent, die gar nicht auf die Idee kommen, ihr Motorrad hinsichtlich der Sicherheit zu kontrollieren.

Nutzen Sie also gleich dieses Wochenende und nehmen Sie sich 5 Minuten, um einen prüfenden Blick vor allem auf die sicherheitsrelevanten Teile Ihrer Maschine zu werfen. Die zentralen Bereiche dabei sind:

Bereifung
Luftdruck korrekt? Schäden erkennbar? Profiltiefe ok (gesetzlich vorgeschrieben: 1,6 mm; besser nicht unter zwei Millimeter sinken lassen!)?

Beleuchtung
Funktionieren alle Lampen, insbesondere Blinker und Bremslicht?

Bremsanlage
Leitungen dicht? Hebel und Pedale funktionstüchtig? Bremsflüssigkeit ok? Bremsbeläge und Bremsscheiben ok?

Darüber hinaus gibt es natürlich noch zahlreiche weitere wichtige Bauteile und „Zustände“, die geprüft sein wollen. Detaillierte Infos dazu gibt es in unserer Checkliste, die mit Blick auf ihren Namen nicht nur im Frühjahr hilfreich ist: https://www.ifz.de/publikationen/flyer/
Es gilt nach wie vor, dass versierte Prüfungen und ggf. auch Reparaturen meist besser beim Fachmann aufgehoben sind.

Eine Gute Fahrt & schönes Wochenende!

Quelle: ifz-Team

Mittwoch, 6. Juni 2018

Wohin mit dem Helm? (wenn er nicht "druff is")

Jeder kennt das: Ob am Motorradtreff, an der Tankstelle, oder bei der nächsten kurzen Pause angekommen, wird nach dem Absteigen der Helm abgenommen und …

Ja, und dann? Wohin gelegt?

Die meisten Motorradfahrerinnen und –fahrer haben Routinen entwickelt, wie sie jetzt vorgehen. Die einen legen den Helm auf die Sitzbank, andere wiederum hängen ihn an den Lenker, andere über einen der beiden Rückspiegel. Die meisten Lösungen eint, dass sie kippelig sind und man nicht selten ein ungutes Gefühl dabei hat. Nicht zu unrecht, denn es passiert recht häufig, dass der Helm runterfällt. Oft passiert das, wenn das Motorrad manövriert, noch mal eben ein Stück zur Seite geschoben wird und der Helm dabei in Bewegung gerät oder touchiert wird. Zum Beispiel an Motorradtreffs kann man das öfter beobachten und auch hören. Auf das „Kunststoff-auf-Asphalt“ Geräusch folgen sehr schnell ein „Verflixt“ oder weit weniger zitierbare Flüche.

Ärgerlich ist vor allem, dass es sich bei einem solchen „kleinen Runterfaller“ aus geringer Höhe nicht um eine Bagatelle handeln muss. Es ist es möglich, dass der Helm Schäden davonträgt, die von außen nicht erkennbar sind. Die volle Schutzwirkung kann in diesen Fällen nicht mehr gewährleistet werden.

Sorgen Sie deshalb dafür, dass Ihr Helm erst gar nicht runterfallen kann. Behandeln Sie ihn möglichst wie ein rohes Ei, dann gehen Sie auf Nummer sicher. Besser als den Helm auf dem Motorrad abzulegen bzw. an dieses zu hängen ist es, den Helm auf dem Boden abzulegen, sofern sich keine andere Ablage bietet. Bitte darauf achten, dass der Helm dabei nicht zur Stolperfalle für andere wird.

Tipp: Wer sich scheut, seinen Helm direkt auf den Boden zu legen (z. B. wegen Nässe oder Schmutz), kann seine Handschuhe darunter platzieren (nebeneinander) und ihn darauf sicher betten.



Quelle: www.ifz.de

Mittwoch, 17. Januar 2018

Winterreifen/ M+S / Anderungender StVZO ab 2018 für Motorräder

WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder



Ja, die unsinnige Winterreifenpflicht für Motorräder wurde aufgehoben.

Jedoch hat die Neuerung wieder einmal nur den Fokus auf die Mehrspurfraktion.

Man kann jetzt lamentieren und die Schuld beim Gesetzgeber suchen, ABER, einige Reifenhersteller haben es schlicht versäumt, in den jahrelangen Diskussionen zur Reform der Winterreifenpflicht, die Interessen der Zweiradkollegen auch mit einzubringen.

Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und der §36 StVZO wurde überarbeitet.

Die aktuellen internen Versuche der Verbände, hier noch etwas zu verändern, oder gar abenteuerliche Interpertationen der neuen Regelung zu konstruieren, hilft dem Motorradfahrer jetzt wenig.

Was war, bzw. ist passiert?

Wir erläutern jetzt nicht das Thema Winterreifen-Pflicht, sondern was ändert sich für die Motorrad-Fahrer grundsätzlich.

Die Zweirad-Reifenhersteller nutzten über Jahrzehnte eine Gesetzeslücke, die der Gesetzgeber nun (ob richtig oder falsch) geschlossen hat.

Aufgrund ihres grobstolligen Profils können Off-Road-Reifen (Bsp. Conti TKC80, Heidenau Scout, Metzeler Karoo, Michelin Anakee Wild uva.) nur eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit schadlos überstehen.

Damit der Kunde diese Reifen trotzdem nutzen konnte, prägten die Reifenhersteller ein M&S-Symbol auf die Seitenwand und nutzten eine alte Winterreifenregelung (§36 StVZO alt).
Dieser § erlaubte, Reifen die eine M&S-Eignung haben, auch auf Fahrzeugen zu montieren, die eine deutlich höhere Endgeschwindigkeit aufweisen. (Allen bekannt vom PKW...Aufbringen eines M&S-Geschwindigkeitsaufklebers am Tacho erforderlich)

Da diese M&S-Eignung lediglich auf Zugwerten eines uraten Uniroyal basierte und von einem groben Profil sprach, fummelten die Motorrad-Reifenhersteller einfach dieses M&S Zeichen auf die Seitenwand und flux konnte jeder Grobstöller auch auf leistungsstarken-schnellen Fahrzeugen gefahren werden.

Das ist ab dem 01.01.2018 vorbei!!!!

§36 StVZO  neu, erlaubt dies in Zukunft nur noch, wenn der Reifen seine Wintereigenschaften durch das genormte Schneeflockensymbol nachweist.

§36 StVZO NEU

Na kein Problem, denkt nur der Kunde, sollen die doch dann einfach die Schneeflocke einprägen (der türkische Reifenbauer Anlas hat das doch schmerzfrei auch gemacht).

Weit gefeht!!
Wie alles, ist auch die Schneeflocke in der EU genormt, eine Prüfung für Einspurfahrzeuge ist hier nicht vorgesehen.

Das bedeutet nun im Klartext:

Reifen mit der alten M&S-Kennung dürfen auf Motorrädern, deren Höchstgeschwindigkeit höher als der Speedindex des Reifen ist, ab dem 01.01.2018 nur genutzt werden, wenn sie vor dem 31.12.2017 produziert wurden, also DOT 2017 besitzen.
Diese Reifen können dann noch bis 2024 abgefahren werden.

Reifen mit DOT 2018 und jünger, müssen ab dem 01.01.2018 mindestens den gleichen Speedindex aufweisen, wie der Speedindex, der in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist.

Bsp. Yamaha XT 1200 Z Super Tenere

110/80B19 59T (M&S) Heidenau K60 Scout aus DOT 2017 und früher...kann genutzt werden bis 2024
110/80B19 59T (M&S) Heidenau K60 Scout aus DOT 2018 und jünger...darf nicht mehr genutzt werden.

Ganz lustig wird es für die BMW-GSler oder RnineTler.
In den Fahrzeugpapieren (NUR ECE-Papieren) hat BMW Reifen mit M&S-Kennung eingetragen...jedoch NUR dort.

Nutzt jetzt ein GS-ler diese Reifen oder bestellt gar eine 2018 GS mit dieser Bereifung ab Werk, ist aktuell fraglich, wie er den Kontrollorganen (TÜV oder Polizei) klarmachen will, ob er das denn darf. Denn nach der StVZO darf er es ab 2018 (mit Reifen ab 2018) eben nicht mehr!!!!!

Unsere Anfrage bei diversen Innenministerien der Bundesländer ergab....no comment..

Es bleibt in diesen Fällen also abzuwarten, wie es der Gesetzgeber nun schafft, den §36 neu in 2018 umzusetzen und ob nun ECE-Genehmigungen nationales Recht (StVZO) ausser Kraft setzen. (in Italien haben die nationalen Gesetze zur Sommerreifen-Pflicht, es getan).

Heidenau und Continental haben uns versichert, in 2017 ausreichend Reifen zu produzieren, um in 2018 genügend Reifen aus DOT 2017 für ihre Kunden zur Verfügung stellen zu können.

Quelle: moppedreifen.de

Und ein Update dazu!
Natürlich gibts immer eine "Hintertür" ...
Für alle Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung erlaubt die EU die Verwendung von Reifen mit geringerem Speedindex. Und dann ist es egal, was in der StVZO steht.

Das oben geschilderte Problem betrifft also nur Motorräder  OHNE EU- Betriebserlaubnis, wie alle "alten" Reiseenduros der 80er und frühen 90er Jahre (einfach Zulassung prüfen).
Wenn diese Bikes mit Vmax 160km/h oder geringer angegeben sind (wie die DR BIG z.B.) sind zumindest R-Reifen (bis 170 km/h) ohnehin kein Problem.