Dienstag, 20. September 2016

Bordwerkzeug!?!

Wenn man das originale DR  Bordwerkzeug anschaut, dann versteht man das Fragezeichen in der Überschrift... :-)
Andererseits finde ich die Mitnahme von 3 Nußkästen und halben Werkzeugwagen auch ziemlich unpassend...
Was soll ein Bordwerkzeug können?
Es soll eine Reperatur unterwegs mit Bordmitteln erlauben!

Damit setzt jeder andere Grenzen beim Bordwerkzeug.
Für den einen Hobbyschrauber reicht ein Schraubendreher, für mehr ruft er den ADAC.
Mein Freund Aynchel könnte dagegen auch eine Motorüberholung auf der Wiese durchführen- weil er es kann und weil er sooo viel Werkzeug dabei hat!

Hier ist ein Ansatz für die "goldene Mitte":
Realisiert werden sollte
- Radausbau inclusive Reifenreparatur
- Kettenreparatur
- ggf. Sturzschäden bei Rallyes richten
- dazu auch Gabel, Lenker, Armaturen locken und festziehen und Verkleidungen reparieren
- Elektrikprobleme beheben

Dazu haben wir folgende minimale Ausrüstung zusammengestellt.

RallyeBIG
WASTOOLFÜR
KerzenschlüsselOEM SUZUKI KerzenschlüsselSW18 - lang / oben SW17
Kerzenbox mit Kerze KerzenboxZündkerze DPR9 EA-9/ SW18
Steckachsenschlüssel vornHAZET Ring gerade SW14/15Steckachsenmutter SW14
Steckachsenschlüssel hintenKTM MultischlüsselSteckachsenmutter SW27
Ratschenschlüssel 1/4"Stecknuss 1/4"SW6
Stecknuss 1/4"SW7
Stecknuss 1/4"SW8
Stecknuss 1/4"SW10
Stecknuss 1/4"SW12
Stecknuss 1/4"Bithalter
Stecknuss 1/4"Bit ISK4
Stecknuss 1/4"Bit ISK5
Stecknuss 1/4"Bit ISK6
Stecknuss 1/4"Bit ISK8
Verlängerung 130mmfür Ratschenschlüssel 1/4"
Inbusschlüssel 90°ISK3
Kombizange
Schlitz/KreuzschlitzMultischraubendreher SUZUKIPH2 Kreuz / Schlitz
Kettentrennermit SW14für 520 Kette
Nadelfeilen für Kettentrennung
2x Clipschloß VX2
2x Innenglied VX2
Hekenschlüssel kleinLKL
Elektrodraht0,75 mm
Gummihandschuhe
Kabelbinder, diverse
Ringschlüssel HAZET Kurz/geradeSW8/ SW9
SW10/ SW11
SW12/ SW13
SW14/ SW15
SW17/ SW19
Maulschlüssel HAZET Kurz/geradeSW6/ SW7
SW8/ SW9
SW10/ SW11
Sicherungen / Ersatzje 2x Standard FlachsicherungenMAIN 15A / NAV 5A
Klebeband
Leatherman/ Taschenmesser
Feuerzeug
Kaltmetall
Benzinschlauch 6mmmit T-Stück und Verbinder
Sensorleitung (bei Rallyes)
Verbandspäckchen
TempoTaschentücher
Brillenglas klar (bei Nachtfahrten)oder Ersatzbrille
Crosshandschuheals Ersatz bei Dreck+Schlamm
Engergyriegel
Camelbag
Regenhose
Zulassung / Card Map mit PA, FS; Mastercard etc/ Bargeld
Smartphone in Schutzhülle, bei längeren Touren mit Powerbank und Iphone Ladekabel

Die Probe, der zusammengestellte Werkzeugumfang ausreicht, ist so einfach wie logisch:
Einfach die oben genannten Arbeiten (natürlich zuhause, um ggf. Teile zu ergänzen/tauschen) mit dem Bordwerkzeug auch mal ...machen! :-)


Mittwoch, 9. März 2016

Viel Lärm um nichts? Neue Geräuschvorschrift für Motorräder

Die Gegner von Fluglärm haben in den letzten Jahren an vielen Orten große mediale Aufmerksamkeit erfahren und so beispielsweise einige Nachtflugverbote durchgesetzt. Viele Bewohner ländlicher Gebiete haben im Frühjahr und Sommer aber mit einer ganz anderen Lärmquelle zu kämpfen: Motorradfahrern, die das gute Wetter nutzen, um ihre Maschine auf landschaftlich reizvollen Strecken voll auszufahren. Zwar hat der Gesetzgeber hier eigentlich eine klare Grenze gesetzt. Laut einer EU-Richtlinie dürfen die Fahrgeräusche einen Wert von 80 dB(A) nicht überschreiten. Bisher allerdings konnten die Hersteller diese Vorgaben mit einigen legalen Tricks umgehen. Seit dem Jahresanfang soll damit nun aber Schluss sein. 

Besseres Testverfahren sorgt für leisere Motorräder
Seitdem nämlich ist die EU-Verordnung UNECE-R 41.04 für alle neu zugelassenen Motorräder verpflichtend. Diese schreibt einen Höchstwert zwischen 73 und 77 dB(A) vor - und verlangt zudem erstmals, dass diese Werte auch während verschiedener Fahrzustände eingehalten werden. Bisher hingegen war das Testverfahren standardisiert und es wurde stets bei der selben Geschwindigkeit und Motorenleistung gemessen. Die Hersteller konnten also dafür sorgen, dass die Maschine genau in diesem Testbereich besonders lärmarm war - beispielsweise durch die Aktivierung von Schalldämpfern. Im Prinzip funktionierte die Schummelei also so ähnlich wie bei VW und den Abgaswerten - nur dass sie völlig legal war. Dies ändert sich nun aber: Software zur Erkennung der neuen Testzyklen ist nun explizit verboten.

Bis die Anwohner von kurvenreichen Landstraßen von dieser Neuerung allerdings tatsächlich profitieren, dürfte noch einiges an Zeit vergehen. Denn die neuen Regelungen gelten nur für Maschinen die nach dem 01. Januar 2016 typgeprüft werden. Für alle alten Motorräder gilt hingegen ein Bestandsschutz. Diese werden nicht erneut getestet und müssen auch nicht nachgerüstet werden. Hinzu kommt, dass auch die besten Tests das Fahrverhalten nicht mit einbeziehen können. Denn beim Fahrer liegen ebenfalls erhebliche Einsparpotentiale, was den Lärm betrifft: Experten gehen davon aus, dass der Unterschied zwischen einer rücksichtsvollen und einer extrem aggressiven Fahrweise rund zwanzig Dezibel beträgt. So schützen manche Fahrer ihr Gehör zwar mit geräuscharmen
Motorradhelmen, sorgen durch ihren Fahrstil jedoch für jede Menge unnötigen Lärm.


Auch die neue Richtlinie bietet Schlupflöcher
Zudem bietet auch die neue Richtlinie Möglichkeiten, den Lautstärke-Höchstwert zu umgehen. So können technisch einigermaßen begabte Fahrer einfach dämpfende Elemente aus dem Auspuff entfernen. Wer sich diese Arbeit nicht machen möchte, kann zudem auch auf einen Auspuff als Ersatzteil zurückgreifen und diesen an seiner Maschine anbringen. Dort gibt es dann beispielsweise auch Exemplare, bei denen sich die Stärke der Lärmdämpfung manuell steuern lässt. Der Vorteil der Ersatzauspuffe: Für diese gilt die EU-Verordnung UNECE 92.01, die erst im Jahr 2020 verpflichtend in Kraft tritt. Die Hersteller müssen also auch erst dann die neuen Lärmvorschriften umsetzen. Für die Soundliebhaber unter den Motorradfahrern ist dies eine gute Nachricht, viele Anwohner von beliebten Motorradstrecken dürften davon aber weniger erfreut sein.

Hinzu kommt eine weitere Problematik: Durch die Vorschriften des EU-Binnenmarktes muss jedes Motorrad und jeder Ersatzauspuff nur in einem EU-Land typgeprüft werden. Theoretisch ist dies eine sinnvolle Regelung, die den Unternehmen Bürokratiekosten und den Prüforganisationen doppelte Arbeit erspart. In der Praxis führt dies aber zu einem Problem: Nicht alle Testlabors sind technisch auf dem Stand der deutschen Prüforganisationen. Nachträgliche Tests haben dabei bereits gezeigt, dass im Ausland zertifizierte Maschinen die Grenzwerte in Wahrheit nicht einhielten. Sollte sich diese Tatsache langfristig nicht beheben lassen, könnte dies zu einem ungewollten Ausweicheffekt führen - die Hersteller würden ihre möglicherweise zu lauten Maschinen dann nur noch in Ländern testen lassen, die für eine eher lasche Prüfpraxis bekannt sind. Ob die neue Verordnung also tatsächlich für weniger Motorradlärm auf der Straße führt, bleibt zunächst noch abzuwarten.


Vielen Dank für diesen Beitrag an Anne-Katrin Meyer