Die Gegner von
Fluglärm haben in den letzten Jahren an vielen Orten große mediale
Aufmerksamkeit erfahren und so beispielsweise einige Nachtflugverbote
durchgesetzt. Viele Bewohner ländlicher Gebiete haben im Frühjahr und Sommer
aber mit einer ganz anderen Lärmquelle zu kämpfen: Motorradfahrern, die das
gute Wetter nutzen, um ihre Maschine auf landschaftlich reizvollen Strecken
voll auszufahren. Zwar hat der Gesetzgeber hier eigentlich eine klare Grenze
gesetzt. Laut einer EU-Richtlinie dürfen die Fahrgeräusche einen Wert von 80
dB(A) nicht überschreiten. Bisher allerdings konnten die Hersteller diese
Vorgaben mit einigen legalen Tricks umgehen. Seit dem Jahresanfang soll damit
nun aber Schluss sein.
Besseres Testverfahren sorgt für leisere
Motorräder
Seitdem nämlich ist die EU-Verordnung UNECE-R 41.04 für alle neu zugelassenen
Motorräder verpflichtend. Diese schreibt einen Höchstwert zwischen 73 und 77
dB(A) vor - und verlangt zudem erstmals, dass diese Werte auch während
verschiedener Fahrzustände eingehalten werden. Bisher hingegen war das
Testverfahren standardisiert und es wurde stets bei der selben Geschwindigkeit
und Motorenleistung gemessen. Die Hersteller konnten also dafür sorgen, dass
die Maschine genau in diesem Testbereich besonders lärmarm war - beispielsweise
durch die Aktivierung von Schalldämpfern. Im Prinzip funktionierte die
Schummelei also so ähnlich wie bei VW und den Abgaswerten - nur dass sie völlig
legal war. Dies ändert sich nun aber: Software zur Erkennung der neuen
Testzyklen ist nun explizit verboten.
Bis die Anwohner von kurvenreichen Landstraßen von dieser Neuerung allerdings tatsächlich profitieren, dürfte noch einiges an Zeit vergehen. Denn die neuen Regelungen gelten nur für Maschinen die nach dem 01. Januar 2016 typgeprüft werden. Für alle alten Motorräder gilt hingegen ein Bestandsschutz. Diese werden nicht erneut getestet und müssen auch nicht nachgerüstet werden. Hinzu kommt, dass auch die besten Tests das Fahrverhalten nicht mit einbeziehen können. Denn beim Fahrer liegen ebenfalls erhebliche Einsparpotentiale, was den Lärm betrifft: Experten gehen davon aus, dass der Unterschied zwischen einer rücksichtsvollen und einer extrem aggressiven Fahrweise rund zwanzig Dezibel beträgt. So schützen manche Fahrer ihr Gehör zwar mit geräuscharmen Motorradhelmen, sorgen durch ihren Fahrstil jedoch für jede Menge unnötigen Lärm.
Bis die Anwohner von kurvenreichen Landstraßen von dieser Neuerung allerdings tatsächlich profitieren, dürfte noch einiges an Zeit vergehen. Denn die neuen Regelungen gelten nur für Maschinen die nach dem 01. Januar 2016 typgeprüft werden. Für alle alten Motorräder gilt hingegen ein Bestandsschutz. Diese werden nicht erneut getestet und müssen auch nicht nachgerüstet werden. Hinzu kommt, dass auch die besten Tests das Fahrverhalten nicht mit einbeziehen können. Denn beim Fahrer liegen ebenfalls erhebliche Einsparpotentiale, was den Lärm betrifft: Experten gehen davon aus, dass der Unterschied zwischen einer rücksichtsvollen und einer extrem aggressiven Fahrweise rund zwanzig Dezibel beträgt. So schützen manche Fahrer ihr Gehör zwar mit geräuscharmen Motorradhelmen, sorgen durch ihren Fahrstil jedoch für jede Menge unnötigen Lärm.
Auch die neue Richtlinie bietet
Schlupflöcher
Zudem bietet auch die neue Richtlinie Möglichkeiten, den Lautstärke-Höchstwert
zu umgehen. So können technisch einigermaßen begabte Fahrer einfach dämpfende
Elemente aus dem Auspuff entfernen. Wer sich diese Arbeit nicht machen möchte,
kann zudem auch auf einen Auspuff als Ersatzteil zurückgreifen und diesen an
seiner Maschine anbringen. Dort gibt es dann beispielsweise auch Exemplare, bei
denen sich die Stärke der Lärmdämpfung manuell steuern lässt. Der Vorteil der
Ersatzauspuffe: Für diese gilt die EU-Verordnung UNECE 92.01, die erst im Jahr
2020 verpflichtend in Kraft tritt. Die Hersteller müssen also auch erst dann
die neuen Lärmvorschriften umsetzen. Für die Soundliebhaber unter den
Motorradfahrern ist dies eine gute Nachricht, viele Anwohner von beliebten
Motorradstrecken dürften davon aber weniger erfreut sein.
Hinzu kommt eine weitere Problematik: Durch die Vorschriften des EU-Binnenmarktes muss jedes Motorrad und jeder Ersatzauspuff nur in einem EU-Land typgeprüft werden. Theoretisch ist dies eine sinnvolle Regelung, die den Unternehmen Bürokratiekosten und den Prüforganisationen doppelte Arbeit erspart. In der Praxis führt dies aber zu einem Problem: Nicht alle Testlabors sind technisch auf dem Stand der deutschen Prüforganisationen. Nachträgliche Tests haben dabei bereits gezeigt, dass im Ausland zertifizierte Maschinen die Grenzwerte in Wahrheit nicht einhielten. Sollte sich diese Tatsache langfristig nicht beheben lassen, könnte dies zu einem ungewollten Ausweicheffekt führen - die Hersteller würden ihre möglicherweise zu lauten Maschinen dann nur noch in Ländern testen lassen, die für eine eher lasche Prüfpraxis bekannt sind. Ob die neue Verordnung also tatsächlich für weniger Motorradlärm auf der Straße führt, bleibt zunächst noch abzuwarten.
Hinzu kommt eine weitere Problematik: Durch die Vorschriften des EU-Binnenmarktes muss jedes Motorrad und jeder Ersatzauspuff nur in einem EU-Land typgeprüft werden. Theoretisch ist dies eine sinnvolle Regelung, die den Unternehmen Bürokratiekosten und den Prüforganisationen doppelte Arbeit erspart. In der Praxis führt dies aber zu einem Problem: Nicht alle Testlabors sind technisch auf dem Stand der deutschen Prüforganisationen. Nachträgliche Tests haben dabei bereits gezeigt, dass im Ausland zertifizierte Maschinen die Grenzwerte in Wahrheit nicht einhielten. Sollte sich diese Tatsache langfristig nicht beheben lassen, könnte dies zu einem ungewollten Ausweicheffekt führen - die Hersteller würden ihre möglicherweise zu lauten Maschinen dann nur noch in Ländern testen lassen, die für eine eher lasche Prüfpraxis bekannt sind. Ob die neue Verordnung also tatsächlich für weniger Motorradlärm auf der Straße führt, bleibt zunächst noch abzuwarten.
Vielen Dank für diesen Beitrag an Anne-Katrin Meyer
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