WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Ja, die unsinnige Winterreifenpflicht für Motorräder wurde aufgehoben.
Jedoch hat die Neuerung wieder einmal nur den Fokus auf die Mehrspurfraktion.
Man kann jetzt lamentieren und die Schuld beim Gesetzgeber suchen, ABER, einige Reifenhersteller haben es schlicht versäumt, in den jahrelangen Diskussionen zur Reform der Winterreifenpflicht, die Interessen der Zweiradkollegen auch mit einzubringen.
Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und der §36 StVZO wurde überarbeitet.
Die aktuellen internen Versuche der Verbände, hier noch etwas zu verändern, oder gar abenteuerliche Interpertationen der neuen Regelung zu konstruieren, hilft dem Motorradfahrer jetzt wenig.
Was war, bzw. ist passiert?
Wir erläutern jetzt nicht das Thema Winterreifen-Pflicht, sondern was ändert sich für die Motorrad-Fahrer grundsätzlich.
Die Zweirad-Reifenhersteller nutzten über Jahrzehnte eine Gesetzeslücke, die der Gesetzgeber nun (ob richtig oder falsch) geschlossen hat.
Aufgrund ihres grobstolligen Profils können Off-Road-Reifen (Bsp. Conti TKC80, Heidenau Scout, Metzeler Karoo, Michelin Anakee Wild uva.) nur eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit schadlos überstehen.
Damit der Kunde diese Reifen trotzdem nutzen konnte, prägten die Reifenhersteller ein M&S-Symbol auf die Seitenwand und nutzten eine alte Winterreifenregelung (§36 StVZO alt).
Dieser § erlaubte, Reifen die eine M&S-Eignung haben, auch auf Fahrzeugen zu montieren, die eine deutlich höhere Endgeschwindigkeit aufweisen. (Allen bekannt vom PKW...Aufbringen eines M&S-Geschwindigkeitsaufklebers am Tacho erforderlich)
Da diese M&S-Eignung lediglich auf Zugwerten eines uraten Uniroyal basierte und von einem groben Profil sprach, fummelten die Motorrad-Reifenhersteller einfach dieses M&S Zeichen auf die Seitenwand und flux konnte jeder Grobstöller auch auf leistungsstarken-schnellen Fahrzeugen gefahren werden.
Das ist ab dem 01.01.2018 vorbei!!!!
§36 StVZO neu, erlaubt dies in Zukunft nur noch, wenn der Reifen seine Wintereigenschaften durch das genormte Schneeflockensymbol nachweist.
§36 StVZO NEU
Na kein Problem, denkt nur der Kunde, sollen die doch dann einfach die Schneeflocke einprägen (der türkische Reifenbauer Anlas hat das doch schmerzfrei auch gemacht).
Weit gefeht!!
Wie alles, ist auch die Schneeflocke in der EU genormt, eine Prüfung für Einspurfahrzeuge ist hier nicht vorgesehen.
Das bedeutet nun im Klartext:
Reifen mit der alten M&S-Kennung dürfen auf Motorrädern, deren Höchstgeschwindigkeit höher als der Speedindex des Reifen ist, ab dem 01.01.2018 nur genutzt werden, wenn sie vor dem 31.12.2017 produziert wurden, also DOT 2017 besitzen.
Diese Reifen können dann noch bis 2024 abgefahren werden.
Reifen mit DOT 2018 und jünger, müssen ab dem 01.01.2018 mindestens den gleichen Speedindex aufweisen, wie der Speedindex, der in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist.
Bsp. Yamaha XT 1200 Z Super Tenere
110/80B19 59T (M&S) Heidenau K60 Scout aus DOT 2017 und früher...kann genutzt werden bis 2024
110/80B19 59T (M&S) Heidenau K60 Scout aus DOT 2018 und jünger...darf nicht mehr genutzt werden.
Ganz lustig wird es für die BMW-GSler oder RnineTler.
In den Fahrzeugpapieren (NUR ECE-Papieren) hat BMW Reifen mit M&S-Kennung eingetragen...jedoch NUR dort.
Nutzt jetzt ein GS-ler diese Reifen oder bestellt gar eine 2018 GS mit dieser Bereifung ab Werk, ist aktuell fraglich, wie er den Kontrollorganen (TÜV oder Polizei) klarmachen will, ob er das denn darf. Denn nach der StVZO darf er es ab 2018 (mit Reifen ab 2018) eben nicht mehr!!!!!
Unsere Anfrage bei diversen Innenministerien der Bundesländer ergab....no comment..
Es bleibt in diesen Fällen also abzuwarten, wie es der Gesetzgeber nun schafft, den §36 neu in 2018 umzusetzen und ob nun ECE-Genehmigungen nationales Recht (StVZO) ausser Kraft setzen. (in Italien haben die nationalen Gesetze zur Sommerreifen-Pflicht, es getan).
Heidenau und Continental haben uns versichert, in 2017 ausreichend Reifen zu produzieren, um in 2018 genügend Reifen aus DOT 2017 für ihre Kunden zur Verfügung stellen zu können.
Quelle: moppedreifen.de
Und ein Update dazu!
Natürlich gibts immer eine "Hintertür" ...
Für alle Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung erlaubt die EU die Verwendung von Reifen mit geringerem Speedindex. Und dann ist es egal, was in der StVZO steht.
Das oben geschilderte Problem betrifft also nur Motorräder OHNE EU- Betriebserlaubnis, wie alle "alten" Reiseenduros der 80er und frühen 90er Jahre (einfach Zulassung prüfen).
Wenn diese Bikes mit Vmax 160km/h oder geringer angegeben sind (wie die DR BIG z.B.) sind zumindest R-Reifen (bis 170 km/h) ohnehin kein Problem.
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