Ist die Spannung niedriger als 12,50 V , dann sollte die Batterie wie unter Punkt Ladung beschrieben nachgeladen werden
Ist die Spannung höher als 12,50 V kann die Batterie in das Fahrzeug eingebaut werden.
Ladung
Ladung von Blei-Säure-Batterien sollte generell mit geregelten Ladegeräten erfolgen. Bei verschlossenen (AGM oder GEL)-Batterien sind geregelte Ladegeräte zwingend erforderlich um eine Schädigung der Batterie zu vermeiden.
Werden ungeregelte Ladegeräte (bei AGM und GEL Batterien nicht zulässig) verwendet, sollte der Ladestrom 10-15% der Kapazität (Batterie 10Ah = 1A bis max. 1,5 A Ladestrom) und die Ladezeit von 10 Std. nicht überschritten werden.
Eine Überwachung der Ladung ist zwingend erforderlich um eine Schädigung der Batterie zu vermeiden. (Gasung beachten – Elektrolytverlust)
Werden geregelte Ladegeräte (bei AGM und GEL Batterien erforderlich) verwendet, sollte die Leistung des Ladegerätes, 15% von der Kapazität der Batterie (Batterie 10Ah = max. 1,5A) nicht überschreiten. Speziell bei geschlossenen Batterien kann die Nichtbeachtung der maximalen Werte zu dauerhafter Schädigung führen, was zur Erlöschung der Gewährleistungspflicht führt.
Lagerung
Bei Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges (Überwinterung) muss die Ruhespannung* der Batterien mindestens bei 12,60 V liegen. Gegebenenfalls
muss die Batterie wie unter Punkt 2 beschrieben nachgeladen werden.
Bleibt die Batterie im Fahrzeug eingebaut, muss die Ruhespannung ebenfalls
überprüft und die Batterie gegebenenfalls nachgeladen werden. Eine Kontrolle
alle 2 Monate ist erforderlich um eine Entladung der Batterie, hervorgerufen
durch die unvermeidbare Selbstentladung (chemische Reaktion) und die zu
versorgenden Standverbraucher des Fahrzeuges, auszuschließen.
Bei keiner Kontrolle über längere Zeit, kann die Batterie eine zu tiefe Entladung erreichen, was den Ausfall der Batterie bedeuten kann und nicht als Reklamationsgrund anerkannt wird.
*Ruhespannung = Effektive Spannung einer Batterie, die mindestens 4 Stunden keine Ladung erhalten hat.
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